Die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendhilfe und auch deren Leitungen müssen zunehmend mehr Zeit aufwenden, um den Gruppenalltag aufrechtzuerhalten und den Fachkräftemangel auszugleichen.
Für die Ausarbeitung und Implementierung dringend notwendiger Konzepte bleibt immer weniger Zeit.
Gerade jedoch die Neuregelungen rund um den §45 Abs.2 Nr.4 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen zur Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien. Insbesondere zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt, zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten.