Entwicklung von Handlungsleitlinien

Die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendhilfe und auch deren Leitungen müssen zunehmend mehr Zeit aufwenden, um den Gruppenalltag aufrechtzuerhalten und den Fachkräftemangel auszugleichen.

 

Für die Ausarbeitung und Implementierung dringend notwendiger Konzepte bleibt immer weniger Zeit.

 

Gerade jedoch die Neuregelungen rund um den §45 Abs.2 Nr.4 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen zur Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien. Insbesondere zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt, zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten.

Wir besprechen mit Ihnen und Ihrem Team, welche Konzepte Ihrer Einrichtung noch fehlen.

 

Nach einem gemeinsamen Vorort-Termin und einer Hospitation bei Ihnen, erstellen wir Ihnen einen Entwurf für das gewünschte Konzept und implementieren dieses gemeinsam mit einem Mitarbeitenden aus Ihrer Einrichtung in den Arbeitsalltag.

Folgende Themenfelder sind beispielsweise möglich:

  • Kinderschutz
  • Krisenmanagement
  • Umgang mit Gewalt
  • Medienpädagogik
  • Sexualpädagogik
  • Freizeitpädagogik
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